Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Hauptfrachtführer (Online)

Thema: Zoll & Außenwirtschaft
Seminar-Nr.: 3205




Dauer: 2 Stunden
Ort: Online-Seminar der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg
Referent(en): Thomas Dempewolf (BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Ihr Ansprechpartner
D. Ivan Jakubaschk

T: +49 40 37 47 64 - 55
F: +49 40 37 47 64 - 955

E: jakubaschk@ahv.de

Seit diesem Jahr ist das EuGH-Urteil aus 2017 zur Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Transporte ins Drittland verpflichtend anzuwenden. Nunmehr dürfen nur noch solche Transportunternehmen, die ihre Leistung unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Ware erbringen, die Steuerbefreiung anwenden. Hierdurch ist ein erheblicher Umstellungsaufwand entstanden, da seitdem ein Teil der Transporte steuerpflichtig zu fakturieren ist, was bei den durchführenden Transportunternehmen ausgangsseitig, aber auch bei den Leistungsempfängern eingangsseitig zu erhöhtem Aufwand bei der Rechnungsstellung bzw. Rechnungseingangskontrolle führt. Das Volumen der abzuführenden Umsatzsteuer hat sich signifikant erhöht, die Vorfinanzierungseffekte sind nicht zu vernachlässigen. Marktseitig findet teilweise eine Verlagerung von Geschäft ins Ausland statt, da ausländische Transportunternehmen die Umsatzsteuer nicht auszuweisen brauchen, sondern den weiterhin steuerpflichtigen Umsatz im Reverse-Charge-Verfahren abrechnen dürfen.

Seminarinhalte:
Das Webinar beleuchtet die Konstellationen und greift die ersten Erfahrungen aus der Praxis auf. Hierzu gehören auch Fragestellungen, wer Erbringer einer Leistung ist (bspw. eine inländische Betriebsstätte eines drittländischen Unternehmens), wer Leistungsempfänger ist, wer Versender bzw. Empfänger ist, wie die entsprechenden Nachweise zu führen sind und wie bspw. auch mit Rechnungen in ausländischer Währung umgegangen werden muss.

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