Berührungspunkte von Zoll und Umsatzsteuer bei Wareneinfuhr und Warenausfuhr

Thema: Zoll & Außenwirtschaft
Seminar-Nr.: 3070




Dauer: 4 Stunden
Ort: Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg
Referent(en): Thomas Peterka (Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt (FH)/Zoll, Zollkanzlei Peterka)

Ihr Ansprechpartner
D. Ivan Jakubaschk

T: +49 40 37 47 64 - 55
F: +49 40 37 47 64 - 955

E: jakubaschk@ahv.de

Zielgruppe:
Mitarbeiter und Führungskräfte, die zoll- und umsatzsteuerrechtlich relevante Tätigkeiten ausführen und sich einen Überblick über das Zusammenspiel der beiden Rechtsgebiete verschaffen möchten.

Seminarziele:
Die Teilnehmer lernen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Zoll- und Umsatzsteuerrechts kennen. Fehlerquellen bei der Einfuhr- und Ausfuhrabwicklung und ihre Auswirkungen auf Zoll und Umsatzsteuer werden aufgezeigt. Dadurch können Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken besser zu beherrschen.

Seminarinhalte:
• Unterschiede und Verknüpfungen zwischen Zoll und Umsatzsteuer
• Einfuhrabfertigung in der EU
   - Möglichkeiten der Abfertigung bei drittländischen Einführern
• Möglichkeiten der Einfuhrabgabenbefreiung
   - Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen
   - Steuerfreie Lieferungen im Anschluss an die Einfuhr, sog. 42er Verfahren
• Zollwertrecht
   - Zollwertberechnungsmethoden
   - Hinzurechnungen und Abzugsposten
   - Bedeutung der Incoterms®2010 und deren Auswirkungen auf die Einfuhrumsatzsteuer
• Einfuhrumsatzsteuer
   - Bemessungsgrundlage
   - Vorsteuerabzugsberechtigung
   - Neueste EuGH-Rechtsprechung zur Nichtentstehung der EUSt trotz Zollschuldentstehung
• Zollrechtliches Ausfuhrverfahren und umsatzsteuerliche Ausfuhrlieferung
   - Ausführer und Anmelder
   - Belegnachweis für die Steuerbefreiung

Aktuelle Termine


Beginn Preis
Donnerstag, den 12.09.2024 von 09:00-13:00 Uhr
Details
240 € / 290 €*Buchen

Wenn Sie Interesse an einem individuellen Firmenseminar für Ihr Unternehmen haben, rufen Sie uns bitte an.
* Der erstgenannte Preis gilt für Teilnehmer aus Firmen, deren Verbände ein Kooperationsabkommen mit der AHV geschlossen haben.