Allgemeinen Geschäftsbedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen

1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltungen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV-Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betriebswirt.

2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung.
a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Ersatzteilnehmer für die gebuchte Veranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt.
b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vorlage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit - wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100% der Veranstaltungskosten berechnet. Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, Tel.: 040-374764-55, Fax: 040-374764-955, E-Mail: info@ahv.de.
Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird.
Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Veranstaltungskosten.

3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen werden die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

5. Für die Kosten der An- und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen.

6. Sofern es in den Seminar-, Zertifikats- oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung.

7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstaltungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen.

8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet.

9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbeitet.

10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV


ORGANISATORISCHE HINWEISE
1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch abschnittsweise vorgelegt werden kann.
2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Methode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Transfersicherheit sind die Dozenten frei.
3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Abschlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwingend.

Stand: 10. Mai 2019


Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig), Geschäftsführer Stefan Saß, Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 41 242

Uhlandstraße 68
22087 Hamburg
Telefon: 040 - 37 47 64 - 55
Telefax: 040 - 37 47 64 - 955
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Web: www.ahv.de